In Japan ansässig
Wir verfolgen offizielle Updates und orientieren uns an aktuellen Verfahren.
Präzise und aktuelle Informationen für Touristen, Studierende, Arbeitnehmer und Unternehmensgründer. Klare Beratung im Stil eines Consultants – individuell auf Ihren Fall zugeschnitten.
Wir bieten professionelle und leicht verständliche Erklärungen zu den japanischen Einwanderungsbestimmungen. Unser Team verfolgt Regeländerungen und übersetzt sie in praktische Schritte für Ihre persönliche Situation.
Wir verfolgen offizielle Updates und orientieren uns an aktuellen Verfahren.
Beratung im Consultant-Stil zur Vermeidung von Fehlern und Verzögerungen.
Ihre Daten werden sicher behandelt und niemals weitergegeben.
Senden Sie uns Ihre Staatsangehörigkeit, Visumkategorie und das geplante Reisedatum. Wir antworten innerhalb von 24 Stunden mit einer individuellen Einschätzung.
Nachfolgend finden Sie den vollständigen Inhalt der vorherigen Startseite, aus SEO-Gründen unverändert strukturiert.
Japan bietet verschiedene Arten von Visa für Personen, die im Land leben und arbeiten möchten. Diese Website listet die wichtigsten Visumtypen und deren Anforderungen auf, basierend auf aktuellen Informationen der japanischen Botschaften und des Außenministeriums.
Übersicht:
🗼 Welches Visum benötige ich?
🗻 Wie erhalte ich ein Touristenvisum für Japan?
💻 Digital-Nomad-Visum für Japan
🎓 Studentenvisum für Japan
👷 Arbeitsvisum für Japan
👨 Business-Manager-Visum
💃 Visum für kulturelle Aktivitäten
✍ Was ist ein Certificate of Eligibility (COE)?
📆 Wie lange dauert die Visumbeantragung?
💴 Wie viel kostet ein japanisches Visum?
💁 Darf ich mit einem Touristenvisum arbeiten?
📋 Kann ich mein Visum verlängern?
👜 Aufenthaltsdauer mit Touristenvisum
🚃 Brauche ich ein Visum für den Transit?
🚆 Was tun bei Ablehnung?
🗾 Visumwechsel in Japan
🙊 Visum ohne Japanischkenntnisse
💫 Daueraufenthalt in Japan
🗓️ Visumsänderungen in Japan 2026
🏃 Mehrfache Einreise nach Japan
Welche Visumart Sie benötigen, hängt vom Zweck Ihrer Reise ab. Zu den gängigen Visatypen gehören:
- Visum für Kurzaufenthalt (Temporary Visitor): Für Tourismus, Geschäftsreisen, Besuche bei Freunden/Familie (Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen).
- Studentenvisum: Für ein Studium an einer japanischen Bildungseinrichtung.
- Arbeitsvisum: Für eine Beschäftigung bei einem japanischen Unternehmen.
- Working-Holiday-Visum: Es ermöglicht jungen Menschen aus bestimmten Ländern, Japan zu besuchen und dort bis zu einem Jahr zu arbeiten.
- Visum für hochqualifizierte Fachkräfte (Highly Skilled Professional): Punktbasiertes Visum für hochqualifizierte Fachkräfte, die in Japan arbeiten möchten.
- Business-Manager-Visum: Für Personen, die ein Unternehmen in Japan gründen möchten.
- Digital-Nomad-Visum: Für Remote-Arbeit während des Aufenthalts in Japan.
- Visum für Ehepartner oder Kind eines japanischen Staatsbürgers: Für Ehepartner und Kinder japanischer Staatsbürger.
- Dependent-Visum: Für Familienangehörige von Inhabern langfristiger Aufenthaltstitel.
- Visum für langfristige Einwohner (Long-Term Resident): Für Personen mit besonderen Aufenthaltsbezügen zu Japan.
- Visum für kulturelle Aktivitäten: Für unbezahlte kulturelle Aktivitäten oder Studien.
Das Touristenvisum ist am einfachsten zu erhalten, um nach Japan einzureisen. Allerdings ist die Aufenthaltsdauer begrenzt – unter bestimmten Bedingungen können Sie jedoch tatsächlich ein Touristenvisum für ein ganzes Jahr erhalten, und wir erklären wie.
Je nach Staatsangehörigkeit kann es 15, 30 oder 90 Tage betragen, mit einer Begrenzung von zwei Touristenvisa pro Jahr.
Die bei der Landeerlaubnis gewährte Aufenthaltsdauer beträgt 14 Tage für Brunei, 15 Tage für Indonesien und Thailand, 30 Tage für die Vereinigten Arabischen Emirate und 90 Tage für 65 weitere Länder/Regionen, die hier aufgelistet sind
Nur wenige wissen es, aber das Touristenvisum für Japan kann unter bestimmten Bedingungen auch für 6 Monate bis zu einem ganzen Jahr gültig sein. Sie sollten einen Sparnachweis über mehr als 30 Millionen japanische Yen besitzen (in Ihrem oder im Namen Ihres Ehepartners), was etwa 195.000 EUR oder 200.000 USD entspricht.
Für viele Staatsangehörigkeiten benötigen Sie lediglich einen gültigen Reisepass und ein ausgefülltes Visumantragsformular, in dem der Aufenthaltsort sowie Ihr Vorstrafenregister angegeben werden.
Für einige andere Nationalitäten (China – Russland – GUS-Staaten – Georgien, Philippinen, Vietnam) müssen Sie das Antragsformular vorab ausfüllen und eine Visumgebühr bezahlen.Für weitere Details je nach Land lesen Sie bitte diese Seite des japanischen Außenministeriums

Japan führt im März 2024 ein neues Digital-Nomad-Visum für ausländische Remote-Worker mit einem bestimmten Mindesteinkommen ein. Das Digital-Nomad-Visum ermöglicht es außerdem, die Familie unter demselben Visum mitzubringen (rechtmäßig verheirateter Ehepartner und Kinder).
Mit einem Digital-Nomad-Visum können Sie bis zu 6 Monate bleiben. Wenn Sie es mit einem Touristenaufenthalt davor und danach kombinieren, könnten Sie insgesamt bis zu 1 Jahr in Japan bleiben.
Es gibt 3 Hauptvoraussetzungen, um das Digital-Nomad-Visum zu erhalten:
1. Remote-Arbeit als Angestellter, Freelancer oder Unternehmer für ein außerhalb Japans registriertes Unternehmen.
2. Ein Mindestjahreseinkommen von mindestens 10 Millionen japanischen Yen, was im Februar 2024 etwa 66.500 USD oder 62.000 € entspricht.
3. Ein Reisepass aus einem Land mit visumfreier Einreise und Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan, z. B. Länder der Europäischen Union, USA, Kanada, Australien, Neuseeland.
Neben dem üblichen gültigen Reisepass und einem Passfoto benötigen Sie speziell für das Digital-Nomad-Visum zwei Hauptdokumente:
1. Nachweis der Remote-Tätigkeit, z. B. Arbeitsvertrag, Schreiben des Arbeitgebers oder Kundenrechnungen
2. Einkommensnachweise über Einnahmen von mehr als 10 Millionen japanischen Yen aus Nicht-Japan-Quellen, z. B. Kontoauszüge oder Steuerunterlagen
Einige Anforderungen für ein Studentenvisum sind ähnlich wie beim Touristenvisum, z. B. ein gültiger Reisepass und ein spezielles Visumantragsformular, das Sie bei der japanischen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Land oder über deren Online-Portal erhalten können.
Die zwei wichtigsten Dokumente sind:
1. Zulassungsschreiben einer japanischen Bildungseinrichtung : Sie müssen an einer anerkannten Bildungseinrichtung in Japan angenommen worden sein. Das kann eine Universität, eine Sprachschule oder eine Berufsschule sein.
2. Certificate of Eligibility (CoE) : Die Bildungseinrichtung in Japan beantragt in Ihrem Namen ein Certificate of Eligibility bei der japanischen Einwanderungsbehörde. Das CoE dient als Nachweis, dass Sie die Voraussetzungen für ein Studentenvisum erfüllen. Sobald das CoE ausgestellt ist, wird es Ihnen zugesandt.
Je nach Staatsangehörigkeit des Antragstellers können zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen weitere Dokumente erforderlich sein. Details finden Sie auf der Website der japanischen Botschaft oder des Konsulats in Ihrer Region über diese Seite des japanischen Außenministeriums
Schul-/Studienzeiten beginnen 4-mal pro Jahr: Januar, April, Juli, Oktober.
Für ein Studentenvisum sollten Sie beachten, dass das Verfahren bis zu 3 Monate dauern kann – vom Einreichen Ihres Antrags bis zum Beginn Ihres ersten Trimesters/Semesters. Wie lange es genau dauert, hängt davon ab, wann Sie sich einschreiben möchten und wie lang Ihr Studium in Japan dauert.
Wenn Sie mit einem Arbeitsvisum in Japan bleiben möchten, müssen Sie einige Schritte befolgen:
* Einen Jobangebot sichern : Bevor Sie ein Arbeitsvisum beantragen, benötigen Sie ein Jobangebot eines japanischen Arbeitgebers. Der Arbeitgeber stellt Ihnen in der Regel ein Certificate of Eligibility (COE) aus, das ein entscheidendes Dokument für Ihren Visumantrag ist.
* Ihre Visumkategorie festlegen : Japan bietet mehrere Arten von Arbeitsvisa, die jeweils unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen zugeordnet sind. Häufige Kategorien sind z. B. Engineer/Specialist in Humanities/International Services, Instructor, Intra-company Transferee und weitere. Sie müssen bestimmen, welche Kategorie zu Ihrer Stelle passt.
* Qualifikationsanforderungen erfüllen : Sie müssen die spezifischen Anforderungen der Visumkategorie erfüllen. Wenn Sie z. B. eine Lehrtätigkeit ausüben, benötigen Sie möglicherweise einen Bachelorabschluss und relevante Berufserfahrung.
* Sobald Sie Ihr COE erhalten, müssen Sie die weiteren erforderlichen Dokumente vorbereiten, darunter Ihren Reisepass, das Visumantragsformular, Passfotos und weitere Unterlagen zu Ihrer Tätigkeit und Qualifikation. Achten Sie darauf, dass alle Dokumente vollständig und im erforderlichen Format vorliegen.
* Visum beantragen und Visagebühren bezahlen: Sie können das Arbeitsvisum bei der nächstgelegenen japanischen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland oder in einem Land beantragen, in dem Sie einen legalen Aufenthaltsstatus haben. Verfahren und Anforderungen können je nach Ort variieren – informieren Sie sich daher bei der jeweiligen Botschaft bzw. dem Konsulat. Die japanische Botschaft bzw. das Konsulat behält Ihren Reisepass in der Regel einige Tage zur Prüfung, planen Sie daher in dieser Zeit keine Auslandsreise. In der Regel fallen Gebühren für den Antrag an.
* Interview oder biometrische Daten: Je nach Staatsangehörigkeit und Anforderungen müssen Sie möglicherweise ein Interview absolvieren oder biometrische Daten abgeben.
* In der Regel dauert es mehrere Wochen bis zu 2 Monate, bis Ihr Visumantrag genehmigt wird. Sie erhalten dann ein Visumetikett in Ihrem Reisepass. Anschließend können Sie nach Japan reisen, um Ihre Arbeit aufzunehmen.
* Anmeldung beim lokalen Rathaus: Nach Ihrer Ankunft in Japan müssen Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von 14 Tagen beim zuständigen Stadt-/Bezirksamt anmelden.
Sie müssen zwei Hauptschritte befolgen, um ein Manager-Visum zu erhalten: Zuerst Ihr japanisches Unternehmen gründen und anschließend das Business-Manager-Visum beantragen. Dabei müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
* Das Stammkapital Ihres Unternehmens muss mindestens 5.000.000 Yen betragen. Ein Nachweis über 5 Millionen Yen auf einem japanischen Bankkonto reicht für die Einwanderungsbehörde in der Regel aus.
* Das Unternehmen muss über Büroräume in Japan verfügen. Ihre Unterkunft kann als Büro gelten, allerdings müssen Sie Ihren Vermieter oder die Immobilienagentur fragen, ob das erlaubt ist, und die Wohnung muss gewisse Anforderungen erfüllen, um als Büro anerkannt zu werden. Wenn Sie ein Büro mieten, finden Sie z. B. in Tokio etwas für etwa 15.000–20.000 Yen pro Monat.
* Ein Businessplan, der von den zuständigen Behörden akzeptiert werden muss. Er muss auf Japanisch verfasst sein, kann aber kurz sein, z. B. 2 Seiten.
Wichtig: Früher musste man mindestens einen Vollzeitmitarbeiter einstellen, der entweder japanischer Staatsbürger, Permanent Resident, Ehepartner/Kind eines japanischen Staatsbürgers oder Permanent Resident ist – das ist inzwischen nicht mehr zwingend erforderlich.
Das Business-Manager-Visum wird für 1 Jahr erteilt. Danach können Sie es – je nach Tätigkeit und Finanzberichten des japanischen Unternehmens – für 1 bis mehrere Jahre verlängern. Die Dauer hängt vom Immigration Bureau ab, und es muss nicht begründet werden, warum z. B. nur 1 oder 3 Jahre verlängert werden.
Diese Visumart ist für Personen gedacht, die kulturelle oder künstlerische Aktivitäten ohne Einkommen ausüben möchten, z. B. unbezahlte Praktika, Studien traditioneller japanischer Kultur oder die Teilnahme an künstlerischen Aktivitäten. Wenn Sie mit einem Visum für kulturelle Aktivitäten in Japan bleiben möchten, müssen Sie einige Schritte befolgen:
Ein Certificate of Eligibility (COE) ist ein Dokument, das von der japanischen Einwanderungsbehörde ausgestellt wird und bestätigt, dass Sie die Bedingungen für die Einreise nach Japan erfüllen. Es ist für die meisten langfristigen Visa erforderlich (z. B. Studenten-, Arbeits- oder Ehepartner-Visa). Ihr Sponsor in Japan beantragt es in der Regel in Ihrem Namen.
Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Visumtyp und Ihrem Aufenthaltsland. Allgemein gilt:
- Visum für Kurzaufenthalt (Temporary Visitor): 5–10 Werktage.
- Studenten-, Arbeits-, Ehepartner-Visa: 1–3 Monate (einschließlich COE-Bearbeitung).
Visagebühren variieren je nach Land und Visumtyp. Typische Kosten sind:
- Visum für Kurzaufenthalt (Temporary Visitor): etwa 30–50 USD oder EUR
- Studenten- und Arbeitsvisa: etwa 30–60 USD oder EUR
Gebühren werden für Staatsangehörige bestimmter Länder häufig erlassen.
Nein, mit einem Kurzaufenthaltsvisum dürfen Sie nicht arbeiten. Für eine Erwerbstätigkeit benötigen Sie ein entsprechendes Arbeitsvisum.
Ja. Um ein Visum zu verlängern, müssen Sie vor Ablauf Ihres aktuellen Visums bei einem regionalen Immigration Bureau einen Antrag stellen. Verlängerungen hängen vom Visumtyp und Ihrem Grund für den längeren Aufenthalt ab; eine Genehmigung ist nicht garantiert.
Bürger vieler Länder, darunter die USA und EU-Staaten, können im Rahmen von Visa-Waiver-Abkommen bis zu 90 Tage ohne Visum bleiben. Für andere Länder beträgt ein Touristenvisum in der Regel 15 bis 90 Tage. Pro Jahr können maximal 2 Touristenvisa genutzt werden.
Wenn Sie sich im Transitbereich des Flughafens aufhalten und nicht nach Japan einreisen, benötigen Sie in der Regel kein Visum. Wenn Sie jedoch den Transitbereich verlassen oder über Nacht bleiben müssen, kann ein Visum erforderlich sein.
Wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wird, können Sie:
- Nach dem Grund fragen: Die Botschaft oder das Konsulat kann Ihnen einen allgemeinen Grund für die Ablehnung nennen.
- Erneut beantragen: Beheben Sie die Probleme, die zur Ablehnung geführt haben, bevor Sie erneut beantragen.
- Rechtlichen Rat einholen: Wenn Sie unsicher sind, kontaktieren Sie uns einfach unter help@visa-in-japan.com
Im Allgemeinen ist es schwierig, in Japan von einem Kurzaufenthaltsvisum auf eine andere Visumkategorie zu wechseln. In der Regel müssen Sie Japan verlassen und das neue Visum in Ihrem Heimatland beantragen.
Diese Fragen decken viele häufige Anliegen für Personen ab, die Japan zu verschiedenen Zwecken besuchen oder dort bleiben möchten. Prüfen Sie immer die spezifischen Anforderungen und Verfahren bei der japanischen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Land, um die genauesten und detailliertesten Informationen zu erhalten.
Ja, Sie können ein Visum für Japan erhalten, ohne Japanisch zu sprechen, abhängig vom Visumtyp.
Häufige Visumtypen, die keine Japanischkenntnisse erfordern:
Touristenvisum: Keine Sprachvoraussetzungen.
Ehepartner-Visum: Wenn Sie mit einem japanischen Staatsbürger oder einem Permanent Resident verheiratet sind, sind Sprachkenntnisse keine Voraussetzung.
Arbeitsvisum (Engineer, Specialist in Humanities, usw.): Viele Unternehmen in Tech, Forschung oder internationalem Handel stellen Ausländer ein, ohne Japanisch zu verlangen – insbesondere, wenn am Arbeitsplatz Englisch verwendet wird.
Investor/Business-Manager-Visum: Im Fokus stehen Businessplan und Kapital, nicht Ihre Sprachkenntnisse.
Studentenvisum: Viele Schulen verlangen grundlegendes Japanisch, aber einige Universitäten und Sprachschulen akzeptieren Anfänger.
Um eine unbefristete Niederlassung (Permanent Residency) in Japan zu erhalten, müssen Sie in der Regel 10 aufeinanderfolgende Jahre im Land leben – oder nur 1–5 Jahre, wenn Sie ein Highly-Skilled-Visum besitzen oder mit einem japanischen Staatsbürger verheiratet sind.
Sie müssen außerdem finanzielle Stabilität, gutes Verhalten und die Zahlung von Steuern nachweisen. Anträge werden beim Immigration Bureau eingereicht, zusammen mit unterstützenden Unterlagen wie Aufenthaltsnachweisen, Einkommens- und Steuerunterlagen.
Es gibt keine Begrenzung der Anzahl der Einreisen nach Japan. Wenn Sie jedoch beabsichtigen, mehr als ein halbes Jahr (180 Tage) als „Temporary Visitor“ in Japan zu bleiben, kann Ihnen die Einreise verweigert werden, da dies möglicherweise nicht mehr als vorübergehender Besuch angesehen wird.
Nein, Sie müssen Japan verlassen und das Arbeitsvisum über einen sponsorenden Arbeitgeber in Ihrem Heimatland beantragen.
Stand 2025 dauert die COE-Bearbeitung in der Regel 1 bis 3 Monate, abhängig vom Visumtyp und der zuständigen regionalen Einwanderungsbehörde.
Ja, Sie können den Antrag über eine japanische Botschaft im Ausland stellen, wenn Ihr japanischer Ehepartner in Japan wohnhaft ist.
Nein. Freiberufliche Tätigkeit ist unter einem Studentenvisum nicht erlaubt, auch nicht mit einer Erlaubnis zur Teilzeitarbeit.
Das hängt von der Art der Aktivität ab. Typischerweise 6 oder 12 Monate pro Verlängerung, insgesamt bis zu 2 oder 3 Jahre.
Ja, wenn Sie eine Vollzeitstelle finden und der Arbeitgeber eine Statusänderung bei der Einwanderungsbehörde sponsert.
Ja. Alle Antragsteller für langfristige Visa müssen bei der Einreise Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild abgeben.
Ja, solange der Visuminhaber ausreichend Einkommen hat und die Aufenthaltsbedingungen erfüllt.
Stand 2025 gibt es in Japan kein offizielles Digital-Nomad-Visum. Arbeit muss lokal und gesponsert sein.
Gehen Sie innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug zum Stadt-/Bezirksamt, um Ihren Wohnsitz zu registrieren und Ihre My-Number zu erhalten.
Ja, einige hochqualifizierte PhD-Absolventen können im Rahmen des punktebasierten Systems bereits nach nur 1 Jahr für Permanent Residency infrage kommen.
Ehe-/Geburtsurkunden, Einkommensnachweise, Wohnungsdetails und ein COE-Antrag über den Sponsor in Japan.
Ja, informelles Lernen ist erlaubt, aber keine Vollzeit-Immatrikulation in einem akademischen Programm unter diesem Visumtyp.
Sie müssen den Verlust melden und innerhalb von 14 Tagen bei der nächstgelegenen Einwanderungsbehörde einen Ersatz beantragen.
Das COE kann durch eine bevollmächtigte Person in Japan eingereicht werden, aber der Visumantrag muss persönlich beim Konsulat gestellt werden.
Inhaber eines Ehepartner-Visums müssen die Einwanderungsbehörde informieren. Der Status kann widerrufen werden oder muss ggf. geändert werden, wenn die Ehe endet.
Nein, das Working-Holiday-Visum ist strikt auf ein Jahr begrenzt und nicht verlängerbar.
Nicht immer, aber einige Visakategorien (z. B. Pflegekräfte) erfordern ein Gesundheitszeugnis.
Gemeinsame Mietverträge, Rechnungen (Versorger) und Fotos helfen, einen gemeinsamen Haushalt bei Antrag oder Verlängerung nachzuweisen.
Ja, aber nur, wenn sie eine Stelle finden, die zu ihrem Bildungshintergrund passt, und die Abschlussanforderungen (z. B. Hochschulabschluss) erfüllen.
Japan bereitet mehrere Reformen im Bereich Einwanderung und Visa vor, die möglicherweise im Jahr 2026 in Kraft treten könnten – im Anschluss an politische Leitlinien, die von der neuen japanischen Regierung angekündigt wurden. Während die detaillierten Regelungen noch finalisiert werden, sollten ausländische Besucher, Arbeitnehmer, Studierende und Langzeitresidenten mögliche Änderungen kennen, die ihren Aufenthalt in Japan beeinflussen könnten.
Eine der konkretesten angekündigten Änderungen betrifft eine Überarbeitung der Gebührenstruktur im Einwanderungsbereich. Seit Jahrzehnten waren visabezogene Gebühren in Japan im Vergleich zu anderen Industrieländern relativ niedrig. Ab dem Fiskaljahr 2026 plant die Regierung, Gebühren für Visa-Verlängerungen, Statusänderungen und Anträge auf unbefristete Niederlassung (Permanent Residency) zu erhöhen.
Ziel ist es, Verwaltungskosten besser abzubilden und Japan stärker an internationale Standards anzugleichen. Antragsteller, die einen langfristigen Aufenthalt oder eine unbefristete Niederlassung planen, sollten mit deutlich höheren staatlichen Gebühren rechnen.
Unter der neuen Regierung dürfte sich die Einwanderungspolitik stärker auf Compliance konzentrieren. Statt vollständig neue Visakategorien einzuführen, werden die Behörden voraussichtlich die Durchsetzung bestehender Regeln verschärfen.
Dazu können strengere Kontrollen gehören, insbesondere in Bezug auf:
Japan ist weiterhin in wichtigen Sektoren auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen, gleichzeitig laufen Diskussionen, wie ausländische Arbeitnehmer aufgenommen und überwacht werden. Im Jahr 2026 könnten ausländische Arbeitnehmer mit detaillierteren Prüfungen und Dokumentationsanforderungen rechnen, insbesondere bei Verlängerungen und Statusänderungen.
Arbeitgeber könnten zudem stärker in die Verantwortung genommen werden, wenn sie ausländische Mitarbeiter sponsern.
Parallel zu Einwanderungsreformen prüft Japan Anpassungen bei reisebezogenen Kosten. Dazu gehören Diskussionen über höhere Gebühren für Touristenvisa sowie mögliche Erhöhungen der internationalen Abflugsteuer.
Kurzzeitbesucher dürften zwar keine großen Verfahrensänderungen erleben, dennoch könnten die Gesamtreisekosten nach Japan ab 2026 leicht ansteigen.
Aktuell gibt es keine bestätigten Ankündigungen über neue Visakategorien oder die Abschaffung bestehender Kategorien für 2026. Gesetzesänderungen und administrative Richtlinien werden jedoch weiterhin geprüft.
Einwanderungspolitik in Japan entwickelt sich oft schrittweise, und offizielle Hinweise erscheinen häufig erst näher am Umsetzungszeitpunkt.
Wenn Sie planen, nach Japan umzuziehen, Ihren Aufenthalt zu verlängern oder eine unbefristete Niederlassung zu beantragen, hilft es, sich bereits vor 2026 zu informieren, um Verzögerungen und unerwartete Kosten zu vermeiden.
Visa-in-Japan.com ist ein unabhängiger Informations- und Supportdienst. Wir sind keine Behörde und keine Anwaltskanzlei und bieten keine rechtliche Vertretung an. Unsere Hinweise basieren auf öffentlich verfügbaren Regeln und offiziellen Quellen. In komplexen oder außergewöhnlichen Fällen empfehlen wir ggf. die Beratung durch einen zugelassenen Immigration-Anwalt oder einen gyōsei shoshi.