In Japan ansässig
Wir verfolgen offizielle Updates und orientieren uns an aktuellen Verfahren.
Präzise und aktuelle Informationen für Touristen, Studierende, Arbeitnehmer und Unternehmensgründer. Klare Beratung im Stil eines Consultants – individuell auf Ihren Fall zugeschnitten.
Wir bieten professionelle und leicht verständliche Erklärungen zu den japanischen Einwanderungsbestimmungen. Unser Team verfolgt Regeländerungen und übersetzt sie in praktische Schritte für Ihre persönliche Situation.
Wir verfolgen offizielle Updates und orientieren uns an aktuellen Verfahren.
Beratung im Consultant-Stil zur Vermeidung von Fehlern und Verzögerungen.
Ihre Daten werden sicher behandelt und niemals weitergegeben.
Senden Sie uns Ihre Staatsangehörigkeit, Visumkategorie und das geplante Reisedatum. Wir antworten innerhalb von 24 Stunden mit einer individuellen Einschätzung.
Nachfolgend finden Sie den vollständigen Inhalt der vorherigen Startseite, aus SEO-Gründen unverändert strukturiert.
Japan bietet verschiedene Arten von Visa für Personen, die im Land leben und arbeiten möchten. Diese Website listet die wichtigsten Visumtypen und deren Anforderungen auf, basierend auf aktuellen Informationen der japanischen Botschaften und des Außenministeriums.
Übersicht:
🗼 Welches Visum benötige ich?
🗻 Wie erhalte ich ein Touristenvisum für Japan?
💻 Digital-Nomad-Visum für Japan
🎓 Studentenvisum für Japan
👷 Arbeitsvisum für Japan
👨 Business-Manager-Visum
💃 Visum für kulturelle Aktivitäten
✍ Was ist ein Certificate of Eligibility (COE)?
📆 Wie lange dauert die Visumbeantragung?
💴 Wie viel kostet ein japanisches Visum?
💁 Darf ich mit einem Touristenvisum arbeiten?
📋 Kann ich mein Visum verlängern?
👜 Aufenthaltsdauer mit Touristenvisum
🚃 Brauche ich ein Visum für den Transit?
🚆 Was tun bei Ablehnung?
🗾 Visumwechsel in Japan
🙊 Visum ohne Japanischkenntnisse
💫 Daueraufenthalt in Japan
🗓️ Visumsänderungen in Japan 2026
🏃 Mehrfache Einreise nach Japan
Welche Visumart Sie benötigen, hängt vom Zweck Ihrer Reise ab. Zu den gängigen Visatypen gehören:
- Visum für Kurzaufenthalt (Temporary Visitor): Für Tourismus, Geschäftsreisen, Besuche bei Freunden/Familie (Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen).
- Studentenvisum: Für ein Studium an einer japanischen Bildungseinrichtung.
- Arbeitsvisum: Für eine Beschäftigung bei einem japanischen Unternehmen.
- Working-Holiday-Visum: Es ermöglicht jungen Menschen aus bestimmten Ländern, Japan zu besuchen und dort bis zu einem Jahr zu arbeiten.
- Visum für hochqualifizierte Fachkräfte (Highly Skilled Professional): Punktbasiertes Visum für hochqualifizierte Fachkräfte, die in Japan arbeiten möchten.
- Business-Manager-Visum: Für Personen, die ein Unternehmen in Japan gründen möchten.
- Digital-Nomad-Visum: Für Remote-Arbeit während des Aufenthalts in Japan.
- Visum für Ehepartner oder Kind eines japanischen Staatsbürgers: Für Ehepartner und Kinder japanischer Staatsbürger.
- Dependent-Visum: Für Familienangehörige von Inhabern langfristiger Aufenthaltstitel.
- Visum für langfristige Einwohner (Long-Term Resident): Für Personen mit besonderen Aufenthaltsbezügen zu Japan.
- Visum für kulturelle Aktivitäten: Für unbezahlte kulturelle Aktivitäten oder Studien.
Das Touristenvisum ist am einfachsten zu erhalten, um nach Japan einzureisen. Allerdings ist die Aufenthaltsdauer begrenzt – unter bestimmten Bedingungen können Sie jedoch tatsächlich ein Touristenvisum für ein ganzes Jahr erhalten, und wir erklären wie.
Je nach Staatsangehörigkeit kann es 15, 30 oder 90 Tage betragen, mit einer Begrenzung von zwei Touristenvisa pro Jahr.
Die bei der Landeerlaubnis gewährte Aufenthaltsdauer beträgt 14 Tage für Brunei, 15 Tage für Indonesien und Thailand, 30 Tage für die Vereinigten Arabischen Emirate und 90 Tage für 65 weitere Länder/Regionen, die hier aufgelistet sind
Nur wenige wissen es, aber das Touristenvisum für Japan kann unter bestimmten Bedingungen auch für 6 Monate bis zu einem ganzen Jahr gültig sein. Sie sollten einen Sparnachweis über mehr als 30 Millionen japanische Yen besitzen (in Ihrem oder im Namen Ihres Ehepartners), was etwa 195.000 EUR oder 200.000 USD entspricht.
Für viele Staatsangehörigkeiten benötigen Sie lediglich einen gültigen Reisepass und ein ausgefülltes Visumantragsformular, in dem der Aufenthaltsort sowie Ihr Vorstrafenregister angegeben werden.
Für einige andere Nationalitäten (China – Russland – GUS-Staaten – Georgien, Philippinen, Vietnam) müssen Sie das Antragsformular vorab ausfüllen und eine Visumgebühr bezahlen.Für weitere Details je nach Land lesen Sie bitte diese Seite des japanischen Außenministeriums

Japan führt im März 2024 ein neues Digital-Nomad-Visum für ausländische Remote-Worker mit einem bestimmten Mindesteinkommen ein. Das Digital-Nomad-Visum ermöglicht es außerdem, die Familie unter demselben Visum mitzubringen (rechtmäßig verheirateter Ehepartner und Kinder).
Mit einem Digital-Nomad-Visum können Sie bis zu 6 Monate bleiben. Wenn Sie es mit einem Touristenaufenthalt davor und danach kombinieren, könnten Sie insgesamt bis zu 1 Jahr in Japan bleiben.
Es gibt 3 Hauptvoraussetzungen, um das Digital-Nomad-Visum zu erhalten:
1. Remote-Arbeit als Angestellter, Freelancer oder Unternehmer für ein außerhalb Japans registriertes Unternehmen.
2. Ein Mindestjahreseinkommen von mindestens 10 Millionen japanischen Yen, was im Februar 2024 etwa 66.500 USD oder 62.000 € entspricht.
3. Ein Reisepass aus einem Land mit visumfreier Einreise und Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan, z. B. Länder der Europäischen Union, USA, Kanada, Australien, Neuseeland.
Neben dem üblichen gültigen Reisepass und einem Passfoto benötigen Sie speziell für das Digital-Nomad-Visum zwei Hauptdokumente:
1. Nachweis der Remote-Tätigkeit, z. B. Arbeitsvertrag, Schreiben des Arbeitgebers oder Kundenrechnungen
2. Einkommensnachweise über Einnahmen von mehr als 10 Millionen japanischen Yen aus Nicht-Japan-Quellen, z. B. Kontoauszüge oder Steuerunterlagen
Einige Anforderungen für ein Studentenvisum sind ähnlich wie beim Touristenvisum, z. B. ein gültiger Reisepass und ein spezielles Visumantragsformular, das Sie bei der japanischen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Land oder über deren Online-Portal erhalten können.
Die zwei wichtigsten Dokumente sind:
1. Zulassungsschreiben einer japanischen Bildungseinrichtung : Sie müssen an einer anerkannten Bildungseinrichtung in Japan angenommen worden sein. Das kann eine Universität, eine Sprachschule oder eine Berufsschule sein.
2. Certificate of Eligibility (CoE) : Die Bildungseinrichtung in Japan beantragt in Ihrem Namen ein Certificate of Eligibility bei der japanischen Einwanderungsbehörde. Das CoE dient als Nachweis, dass Sie die Voraussetzungen für ein Studentenvisum erfüllen. Sobald das CoE ausgestellt ist, wird es Ihnen zugesandt.
Je nach Staatsangehörigkeit des Antragstellers können zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen weitere Dokumente erforderlich sein. Details finden Sie auf der Website der japanischen Botschaft oder des Konsulats in Ihrer Region über diese Seite des japanischen Außenministeriums
Schul-/Studienzeiten beginnen 4-mal pro Jahr: Januar, April, Juli, Oktober.
Für ein Studentenvisum sollten Sie beachten, dass das Verfahren bis zu 3 Monate dauern kann – vom Einreichen Ihres Antrags bis zum Beginn Ihres ersten Trimesters/Semesters. Wie lange es genau dauert, hängt davon ab, wann Sie sich einschreiben möchten und wie lang Ihr Studium in Japan dauert.
Wenn Sie mit einem Arbeitsvisum in Japan bleiben möchten, müssen Sie einige Schritte befolgen:
* Einen Jobangebot sichern : Bevor Sie ein Arbeitsvisum beantragen, benötigen Sie ein Jobangebot eines japanischen Arbeitgebers. Der Arbeitgeber stellt Ihnen in der Regel ein Certificate of Eligibility (COE) aus, das ein entscheidendes Dokument für Ihren Visumantrag ist.
* Ihre Visumkategorie festlegen : Japan bietet mehrere Arten von Arbeitsvisa, die jeweils unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen zugeordnet sind. Häufige Kategorien sind z. B. Engineer/Specialist in Humanities/International Services, Instructor, Intra-company Transferee und weitere. Sie müssen bestimmen, welche Kategorie zu Ihrer Stelle passt.
* Qualifikationsanforderungen erfüllen : Sie müssen die spezifischen Anforderungen der Visumkategorie erfüllen. Wenn Sie z. B. eine Lehrtätigkeit ausüben, benötigen Sie möglicherweise einen Bachelorabschluss und relevante Berufserfahrung.
* Sobald Sie Ihr COE erhalten, müssen Sie die weiteren erforderlichen Dokumente vorbereiten, darunter Ihren Reisepass, das Visumantragsformular, Passfotos und weitere Unterlagen zu Ihrer Tätigkeit und Qualifikation. Achten Sie darauf, dass alle Dokumente vollständig und im erforderlichen Format vorliegen.
* Visum beantragen und Visagebühren bezahlen: Sie können das Arbeitsvisum bei der nächstgelegenen japanischen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland oder in einem Land beantragen, in dem Sie einen legalen Aufenthaltsstatus haben. Verfahren und Anforderungen können je nach Ort variieren – informieren Sie sich daher bei der jeweiligen Botschaft bzw. dem Konsulat. Die japanische Botschaft bzw. das Konsulat behält Ihren Reisepass in der Regel einige Tage zur Prüfung, planen Sie daher in dieser Zeit keine Auslandsreise. In der Regel fallen Gebühren für den Antrag an.
* Interview oder biometrische Daten: Je nach Staatsangehörigkeit und Anforderungen müssen Sie möglicherweise ein Interview absolvieren oder biometrische Daten abgeben.
* In der Regel dauert es mehrere Wochen bis zu 2 Monate, bis Ihr Visumantrag genehmigt wird. Sie erhalten dann ein Visumetikett in Ihrem Reisepass. Anschließend können Sie nach Japan reisen, um Ihre Arbeit aufzunehmen.
* Anmeldung beim lokalen Rathaus: Nach Ihrer Ankunft in Japan müssen Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von 14 Tagen beim zuständigen Stadt-/Bezirksamt anmelden.
Um ein Business-Manager-Visum (経営・管理) in Japan zu erhalten, sind in der Regel zwei Schritte erforderlich: (1) Gründung eines Unternehmens in Japan und (2) Antragstellung für das Business-Manager-Visum. Seit dem 16. Oktober 2025 wurden die Prüfungs- und Zulassungskriterien jedoch erheblich verschärft, wodurch die finanziellen und operativen Anforderungen deutlich gestiegen sind.
Wesentliche Voraussetzungen (aktualisierte Regelungen):
• Mindestkapital / Investitionsanforderung auf „30 Millionen Yen oder mehr“ angehoben
Nach den überarbeiteten Kriterien steigt die finanzielle Mindestanforderung von
5.000.000 ¥ auf 30.000.000 ¥ oder mehr.
Diese Änderung verdeutlicht die Absicht der japanischen Regierung,
Unternehmer mit einer soliden und nachhaltigen finanziellen Basis anzuziehen,
die in der Lage sind, langfristige Geschäftstätigkeiten in Japan auszuüben.
Wie die Schwelle von 30 Millionen Yen berechnet wird, hängt von der Unternehmensform ab:
Für Kapitalgesellschaften:
• Bei Aktiengesellschaften (Kabushiki Kaisha / KK)
wird das eingezahlte Kapital berücksichtigt.
• Bei Personengesellschaften oder
Gesellschaften mit beschränkter Haftung
zählt die Gesamtinvestitionssumme.
Für Einzelunternehmer:
Es wird der gesamte für den Geschäftsbetrieb erforderliche Betrag berücksichtigt,
einschließlich Miete,
Gehältern für ein Jahr und
Investitionen in Ausstattung.
• Mindestens ein Vollzeitmitarbeiter ist verpflichtend
Früher konnte die Einstellung von Personal als Alternative zum Kapitalerfordernis dienen.
Nach dem neuen Ansatz müssen laut Berichten nun
beide Voraussetzungen erfüllt sein:
30 Millionen Yen oder mehr an Kapital/Investitionen und
mindestens ein Vollzeitmitarbeiter.
Als geeignete Mitarbeiter gelten in der Regel japanische Staatsangehörige
sowie bestimmte Kategorien von Langzeitaufenthaltsberechtigten.
• Büro in Japan
Es muss ein tatsächlicher Büroraum in Japan vorhanden sein.
Die Nutzung einer Wohnung als Büro ist nur zulässig,
wenn der Mietvertrag eine gewerbliche Nutzung ausdrücklich erlaubt
und die Räumlichkeiten den praktischen Anforderungen entsprechen.
• Geschäftsplan (auf Japanisch)
In der Regel ist ein auf Japanisch verfasster Geschäftsplan erforderlich,
der Kontinuität, operative Realisierbarkeit
und ein glaubwürdiges Geschäftskonzept in Japan nachweist.
Wichtig (Übergangsregelungen für bestehende Visuminhaber):
Wenn Sie bereits ein Business-Manager-Visum besitzen,
können Übergangsregelungen von drei Jahren gelten.
Bestehende Inhaber haben somit bis zu
drei Jahre (bis zum 16. Oktober 2028) Zeit,
um die neuen Anforderungen zu erfüllen,
wobei die Einwanderungsbehörden die Geschäftslage
und die realistische Erfüllung der neuen Standards berücksichtigen.
Das Business-Manager-Visum wird in der Regel zunächst für ein Jahr erteilt. Verlängerungen (1 Jahr, 3 Jahre usw.) hängen von der Geschäftstätigkeit, den finanziellen Ergebnissen und der Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen ab.
Diese Visumart ist für Personen gedacht, die kulturelle oder künstlerische Aktivitäten ohne Einkommen ausüben möchten, z. B. unbezahlte Praktika, Studien traditioneller japanischer Kultur oder die Teilnahme an künstlerischen Aktivitäten. Wenn Sie mit einem Visum für kulturelle Aktivitäten in Japan bleiben möchten, müssen Sie einige Schritte befolgen:
Ein Certificate of Eligibility (COE) ist ein Dokument, das von der japanischen Einwanderungsbehörde ausgestellt wird und bestätigt, dass Sie die Bedingungen für die Einreise nach Japan erfüllen. Es ist für die meisten langfristigen Visa erforderlich (z. B. Studenten-, Arbeits- oder Ehepartner-Visa). Ihr Sponsor in Japan beantragt es in der Regel in Ihrem Namen.
Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Visumtyp und Ihrem Aufenthaltsland. Allgemein gilt:
- Visum für Kurzaufenthalt (Temporary Visitor): 5–10 Werktage.
- Studenten-, Arbeits-, Ehepartner-Visa: 1–3 Monate (einschließlich COE-Bearbeitung).
Visagebühren variieren je nach Land und Visumtyp. Typische Kosten sind:
- Visum für Kurzaufenthalt (Temporary Visitor): etwa 30–50 USD oder EUR
- Studenten- und Arbeitsvisa: etwa 30–60 USD oder EUR
Gebühren werden für Staatsangehörige bestimmter Länder häufig erlassen.
Nein, mit einem Kurzaufenthaltsvisum dürfen Sie nicht arbeiten. Für eine Erwerbstätigkeit benötigen Sie ein entsprechendes Arbeitsvisum.
Ja. Um ein Visum zu verlängern, müssen Sie vor Ablauf Ihres aktuellen Visums bei einem regionalen Immigration Bureau einen Antrag stellen. Verlängerungen hängen vom Visumtyp und Ihrem Grund für den längeren Aufenthalt ab; eine Genehmigung ist nicht garantiert.
Bürger vieler Länder, darunter die USA und EU-Staaten, können im Rahmen von Visa-Waiver-Abkommen bis zu 90 Tage ohne Visum bleiben. Für andere Länder beträgt ein Touristenvisum in der Regel 15 bis 90 Tage. Pro Jahr können maximal 2 Touristenvisa genutzt werden.
Wenn Sie sich im Transitbereich des Flughafens aufhalten und nicht nach Japan einreisen, benötigen Sie in der Regel kein Visum. Wenn Sie jedoch den Transitbereich verlassen oder über Nacht bleiben müssen, kann ein Visum erforderlich sein.
Wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wird, können Sie:
- Nach dem Grund fragen: Die Botschaft oder das Konsulat kann Ihnen einen allgemeinen Grund für die Ablehnung nennen.
- Erneut beantragen: Beheben Sie die Probleme, die zur Ablehnung geführt haben, bevor Sie erneut beantragen.
- Rechtlichen Rat einholen: Wenn Sie unsicher sind, kontaktieren Sie uns einfach unter help@visa-in-japan.com
Im Allgemeinen ist es schwierig, in Japan von einem Kurzaufenthaltsvisum auf eine andere Visumkategorie zu wechseln. In der Regel müssen Sie Japan verlassen und das neue Visum in Ihrem Heimatland beantragen.
Diese Fragen decken viele häufige Anliegen für Personen ab, die Japan zu verschiedenen Zwecken besuchen oder dort bleiben möchten. Prüfen Sie immer die spezifischen Anforderungen und Verfahren bei der japanischen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Land, um die genauesten und detailliertesten Informationen zu erhalten.
Ja, Sie können ein Visum für Japan erhalten, ohne Japanisch zu sprechen, abhängig vom Visumtyp.
Häufige Visumtypen, die keine Japanischkenntnisse erfordern:
Touristenvisum: Keine Sprachvoraussetzungen.
Ehepartner-Visum: Wenn Sie mit einem japanischen Staatsbürger oder einem Permanent Resident verheiratet sind, sind Sprachkenntnisse keine Voraussetzung.
Arbeitsvisum (Engineer, Specialist in Humanities, usw.): Viele Unternehmen in Tech, Forschung oder internationalem Handel stellen Ausländer ein, ohne Japanisch zu verlangen – insbesondere, wenn am Arbeitsplatz Englisch verwendet wird.
Investor/Business-Manager-Visum: Im Fokus stehen Businessplan und Kapital, nicht Ihre Sprachkenntnisse.
Studentenvisum: Viele Schulen verlangen grundlegendes Japanisch, aber einige Universitäten und Sprachschulen akzeptieren Anfänger.
Um eine unbefristete Niederlassung (Permanent Residency) in Japan zu erhalten, müssen Sie in der Regel 10 aufeinanderfolgende Jahre im Land leben – oder nur 1–5 Jahre, wenn Sie ein Highly-Skilled-Visum besitzen oder mit einem japanischen Staatsbürger verheiratet sind.
Sie müssen außerdem finanzielle Stabilität, gutes Verhalten und die Zahlung von Steuern nachweisen. Anträge werden beim Immigration Bureau eingereicht, zusammen mit unterstützenden Unterlagen wie Aufenthaltsnachweisen, Einkommens- und Steuerunterlagen.
Es gibt keine Begrenzung der Anzahl der Einreisen nach Japan. Wenn Sie jedoch beabsichtigen, mehr als ein halbes Jahr (180 Tage) als „Temporary Visitor“ in Japan zu bleiben, kann Ihnen die Einreise verweigert werden, da dies möglicherweise nicht mehr als vorübergehender Besuch angesehen wird.
Nein, Sie müssen Japan verlassen und das Arbeitsvisum über einen sponsorenden Arbeitgeber in Ihrem Heimatland beantragen.
Stand 2026 dauert die COE-Bearbeitung in der Regel 1 bis 3 Monate, abhängig vom Visumtyp und der zuständigen regionalen Einwanderungsbehörde.
Ja, Sie können den Antrag über eine japanische Botschaft im Ausland stellen, wenn Ihr japanischer Ehepartner in Japan wohnhaft ist.
Nein. Freiberufliche Tätigkeit ist unter einem Studentenvisum nicht erlaubt, auch nicht mit einer Erlaubnis zur Teilzeitarbeit.
Das hängt von der Art der Aktivität ab. Typischerweise 6 oder 12 Monate pro Verlängerung, insgesamt bis zu 2 oder 3 Jahre.
Ja, wenn Sie eine Vollzeitstelle finden und der Arbeitgeber eine Statusänderung bei der Einwanderungsbehörde sponsert.
Ja. Alle Antragsteller für langfristige Visa müssen bei der Einreise Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild abgeben.
Ja, solange der Visuminhaber ausreichend Einkommen hat und die Aufenthaltsbedingungen erfüllt.
Stand 2026 gibt es in Japan kein offizielles Digital-Nomad-Visum. Arbeit muss lokal und gesponsert sein.
Gehen Sie innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug zum Stadt-/Bezirksamt, um Ihren Wohnsitz zu registrieren und Ihre My-Number zu erhalten.
Ja, einige hochqualifizierte PhD-Absolventen können im Rahmen des punktebasierten Systems bereits nach nur 1 Jahr für Permanent Residency infrage kommen.
Ehe-/Geburtsurkunden, Einkommensnachweise, Wohnungsdetails und ein COE-Antrag über den Sponsor in Japan.
Ja, informelles Lernen ist erlaubt, aber keine Vollzeit-Immatrikulation in einem akademischen Programm unter diesem Visumtyp.
Sie müssen den Verlust melden und innerhalb von 14 Tagen bei der nächstgelegenen Einwanderungsbehörde einen Ersatz beantragen.
Das COE kann durch eine bevollmächtigte Person in Japan eingereicht werden, aber der Visumantrag muss persönlich beim Konsulat gestellt werden.
Inhaber eines Ehepartner-Visums müssen die Einwanderungsbehörde informieren. Der Status kann widerrufen werden oder muss ggf. geändert werden, wenn die Ehe endet.
Nein, das Working-Holiday-Visum ist strikt auf ein Jahr begrenzt und nicht verlängerbar.
Nicht immer, aber einige Visakategorien (z. B. Pflegekräfte) erfordern ein Gesundheitszeugnis.
Gemeinsame Mietverträge, Rechnungen (Versorger) und Fotos helfen, einen gemeinsamen Haushalt bei Antrag oder Verlängerung nachzuweisen.
Ja, aber nur, wenn sie eine Stelle finden, die zu ihrem Bildungshintergrund passt, und die Abschlussanforderungen (z. B. Hochschulabschluss) erfüllen.
Japan bereitet eine Reihe von Reformen im Bereich der Einwanderung vor, die möglicherweise im Jahr 2026 in Kraft treten, entsprechend den vom japanischen Staat angekündigten politischen Leitlinien. Obwohl viele Details noch diskutiert werden und einer endgültigen Genehmigung unterliegen, sollten ausländische Einwohner, Arbeitnehmer, Studierende und Besucher sich der möglichen Änderungen bewusst sein, die Auswirkungen auf Visaverfahren und -kosten haben könnten.
Eine der am häufigsten diskutierten Änderungen betrifft die Überarbeitung der Gebührenstruktur für Einwanderungsverfahren in Japan. Über viele Jahre hinweg waren die staatlichen Visagebühren in Japan im Vergleich zu anderen Industrieländern relativ niedrig.
Ab dem Haushaltsjahr 2026 hat die Regierung ihre Absicht bekundet, die Gebühren für Visaverlängerungen, Statusänderungen und Anträge auf Daueraufenthalt zu erhöhen, um die administrativen Kosten besser widerzuspiegeln und das System zu modernisieren.
Obwohl die endgültigen Beträge noch nicht offiziell bestätigt wurden, sollten Personen, die einen langfristigen Aufenthalt in Japan planen, mit deutlich höheren staatlichen Gebühren rechnen.
Anstatt neue bedeutende Visakategorien einzuführen, wird erwartet, dass die Einwanderungspolitik der aktuellen Regierung einen stärkeren Fokus auf die Einhaltung und Durchsetzung bestehender Vorschriften legt.
Dies könnte zu strengeren Kontrollen in folgenden Bereichen führen:
Japan ist weiterhin auf ausländische Arbeitskräfte in vielen Branchen angewiesen, jedoch wird derzeit diskutiert, wie ausländische Beschäftigung kontrolliert wird. Im Jahr 2026 könnten ausländische Arbeitnehmer mit umfangreicheren Dokumentations- und Prüfanforderungen konfrontiert werden, insbesondere bei Verlängerungen oder Änderungen des Aufenthaltsstatus.
Arbeitgeber, die ausländische Staatsangehörige sponsern, könnten ebenfalls strengeren Verantwortlichkeiten und Überprüfungspflichten unterliegen.
Parallel zu den Einwanderungsreformen haben die japanischen Behörden auch Anpassungen der reiserelevanten Kosten diskutiert. Dazu gehört die Möglichkeit höherer Gebühren für Touristenvisa sowie Änderungen bei Ausreisesteuern oder anderen reisebezogenen Abgaben.
Obwohl kurzfristige Besucher voraussichtlich keine wesentlichen verfahrensrechtlichen Änderungen erleben werden, könnten die Gesamtkosten für Reisen nach Japan ab 2026 leicht steigen.
Derzeit gibt es keine offiziellen Ankündigungen, die die Einführung neuer Visakategorien oder die Abschaffung bestehender Kategorien für 2026 bestätigen. Die meisten vorgeschlagenen Änderungen betreffen Gebühren, Verfahren und Compliance und nicht die Visatypen selbst.
Die Einwanderungsvorschriften in Japan entwickeln sich in der Regel schrittweise, wobei detaillierte Richtlinien näher am Zeitpunkt der Umsetzung veröffentlicht werden.
Wenn Sie planen, nach Japan zu ziehen, Ihren Aufenthalt zu verlängern oder einen Antrag auf Daueraufenthalt zu stellen, kann es helfen, sich frühzeitig über die Entwicklungen ab 2026 zu informieren, um Verzögerungen, unerwartete Kosten und Compliance-Probleme zu vermeiden.
Ab dem 1. April 2025 hat Japan mehrere Gebühren für Einwanderungsanträge angepasst. Medienberichte deuten darauf hin, dass ab dem Haushaltsjahr 2026 weitere Erhöhungen möglich sind. Die für 2026 genannten Beträge sind nicht endgültig und sollten als Schätzwerte betrachtet werden.
| Verfahren |
Gebühren 2025 (in Kraft) |
Erwartet 2026 (laut Berichten) |
Hinweise |
|---|---|---|---|
|
Visaverlängerung Verlängerung der Aufenthaltsdauer |
6.000 ¥ vor Ort 5.500 ¥ online |
~30.000 ¥ – 40.000 ¥ | Online-Anträge können, sofern verfügbar, geringfügig günstiger sein. |
|
Statusänderung z. B. Student → Arbeit |
6.000 ¥ vor Ort 5.500 ¥ online |
~30.000 ¥ – 40.000 ¥ | Gilt bei einer Änderung des Aufenthaltsstatus. |
| Daueraufenthalt (PR) | 10.000 ¥ | 100.000 ¥ oder mehr | Die mögliche Erhöhung wird in mehreren Berichten als erheblich beschrieben. |
|
Wiedereinreisegenehmigung Mehrfacheinreise |
7.000 ¥ vor Ort 6.500 ¥ online |
Nicht eindeutig angegeben | Die öffentliche Diskussion konzentriert sich vor allem auf Verlängerungen und Daueraufenthalt. |
Quellen: Immigration Services Agency / Ministry of Justice (1. April 2025) sowie Medienberichte über mögliche Erhöhungen ab dem Haushaltsjahr 2026. Bitte prüfen Sie vor Antragstellung stets die offiziellen Gebührentabellen.
Mehrere Medienberichte deuten darauf hin, dass Japan eine deutliche Erhöhung der Gebühren für Visaverlängerungen (Verlängerung der Aufenthaltsdauer) ab dem Haushaltsjahr 2026 in Betracht zieht. Bis offizielle Gebührentabellen veröffentlicht sind, sollten die genannten Beträge als Schätzwerte betrachtet werden.
Für Anträge, die ab dem 1. April 2025 eingereicht werden, beträgt die Gebühr für die Verlängerung der Aufenthaltsdauer 6.000 ¥ bei Einreichung vor Ort und 5.500 ¥ online, sofern diese Option verfügbar ist.
Medienberichte nennen eine mögliche Spanne von etwa 30.000 ¥ bis 40.000 ¥ für Verlängerungen, jedoch können die endgültigen Beträge und der Zeitplan je nach Regierungsentscheidung variieren.
Ja. Berichte deuten darauf hin, dass die Regierung auch eine Erhöhung der Gebühren für Statusänderungen ab dem Haushaltsjahr 2026 erwägt, möglicherweise in einer ähnlichen Spanne wie bei Verlängerungen.
Mehrere Berichte deuten darauf hin, dass die Gebühr für den Antrag auf Daueraufenthalt ab dem Haushaltsjahr 2026 deutlich steigen könnte und 100.000 ¥ oder mehr erreichen könnte. Dies ist jedoch noch nicht offiziell bestätigt.
Bei bestimmten Verfahren kann die Online-Einreichung geringfügig günstiger sein (z. B. 5.500 ¥ online statt 6.000 ¥ vor Ort bei Verlängerungen), abhängig von Anspruchsberechtigung und Systemverfügbarkeit.
Derzeit gibt es keine bestätigten Ankündigungen zur Einführung neuer Visakategorien, die speziell mit diesen Gebührenänderungen verbunden sind. Die Diskussionen betreffen hauptsächlich Gebühren, Verfahren und Compliance.
Politische Diskussionen deuten auf einen stärkeren Fokus auf die Einhaltung und Überprüfung bestehender Regeln hin. Antragsteller sollten sicherstellen, dass ihre Tätigkeiten ihrem Status entsprechen und alle erforderlichen Verpflichtungen erfüllt werden.
Einige Diskussionen erwähnen breitere Anpassungen der Reisekosten, jedoch wurden für Kurzzeitbesucher bisher keine wesentlichen verfahrensrechtlichen Änderungen eindeutig bestätigt. Es wird empfohlen, vor Reiseantritt offizielle Updates zu prüfen.
Prüfen Sie stets die aktuellsten Gebühren in den offiziellen Bekanntmachungen der japanischen Einwanderungsbehörden (Immigration Services Agency / Ministry of Justice) sowie in den Anweisungen für Ihr jeweiliges Verfahren.
Visa-in-Japan.com ist ein unabhängiger Informations- und Supportdienst. Wir sind keine Behörde und keine Anwaltskanzlei und bieten keine rechtliche Vertretung an. Unsere Hinweise basieren auf öffentlich verfügbaren Regeln und offiziellen Quellen. In komplexen oder außergewöhnlichen Fällen empfehlen wir ggf. die Beratung durch einen zugelassenen Immigration-Anwalt oder einen gyōsei shoshi.